
Ich mag Spammer – aus Deutschland. Spammer aus Deutschland kann ich nämlich – im Gegensatz zu den üblichen Viagra-, Casino- oder Witwen-
aus-Nigeria-mit-einem-Millionenerbe-Spammer – wunderbar quälen, und das mit relativ geringem Aufwand 😀 Dieses Mal ist mir ein ganz besonderes Exemplar in meine Spammer-Folterkammer geraten, nämlich ein Mitglied des deutschen Bundestags!
Die Ausgangslage
Ich wurde ohne mein Wissen und Zutun auf einen Newsletterverteiler von MdB G. gesetzt – damals, als ich noch Mitglied der Grünen war. Nun gut, kennt man ja, Altparteien und neue Medien – dass man Leute nicht ungefragt auf Newsletter packt, hat sich in den Kreisen noch nicht herumgesprochen, da hatte ich das ganze erst mal ignoriert,
Nun bin ich – seit ich in Berlin wohne – nicht mehr Mitglied der Grünen und dennoch kam der Newsletter weiterhin. Da ich mal Mitglied war und die Unbeholfenheit der Altparteien mit moderner Technik kenne habe ich etwas gemacht, was eigentlich ein absolutes Tabu bei Spam ist: Ich habe versucht mich selbst auszutragen. Dennoch kam der Newsletter weiterhin gegen meinen Willen an. Also bekam Herr G. einen TFFFFF (einen datenschutzrechtlichen Folterfragebogen). Antwort gab es – trotz Fristsetzung – nicht.
Der letzte Spam
Als trotz T5Fs ein weiteres Mal eine Mail von Herrn G. kam (und er sich dadurch in die Reihe der Viagra-, Casiono- oder Witwen-aus-Nigeria-mit-einem-Millionenerbe-Spammer einreihte, wo ein „Remove“ auch die gegenteilige WIrkung hat), habe ich die Sache etwas eskaliert: Ich schickte ihm
- Einen etwas anderen Folterfragebogen mit Abmahnung, aus einer anderen Quelle mit…
- Der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben (mit Vertragsstrafe von 5100 € im Wiederholungsfalle)
Diesmal verlangte ich die Antwort per Brief, und nicht per E-Mail.
Die Reaktion
Vorgestern erhielt ich ein Einschreiben mit Rückschein (siehe Scan, freundlicherweise von mir anonymsiert), das ich erst heute abholen konnte, noch gerade so innerhalb der von mir gesetzten Frist 🙂
Zitate:
durch ein bedauerliches technisches Problem unser neuen Datenbank-Software war es leider nicht möglich, Sie gleich beim ersten Mal, als Sie darum baten, aus dem Verteiler für meinen Newsletter zu nehmen und Ihre Kontaktdaten zu löschen.
baten? Ich habe gefordert 😉
Trotz intensiver Recherche konnten wir leider nicht mehr feststellen, wie Ihre Daten bei uns aufgenommen worden sind.
Soso :rolleyes:
Unterlassungserklärung war allerdings nicht dabei, er glaubt nicht, dass er rechtlich dazu verpflichtet wird (erste Seite des Briefs siehe Scan).
Macht aber nichts, ich habe/hatte auch so meinen Spaß – mit minimalen Aufwand (zwei Mails) einen Spammer im Bundestag zum Rotieren gebracht und dabei gleichzeitig eine rechtliche Handhabe, falls er noch mal einen Spam zu mir schickt erhalten 8)
Was wäre, wenn…
… der Spammer die von mir gestellte Frist hätte verstreichen lassen?
Dann hätte ich das ganze weiter eskaliert, diesmal ein bisschen Geld (1,10 €) investiert und zwei Briefe geschickt. Zum einen an den Datenschutzbeauftragen des Bundestag, mit dem Hinweis auf den wiederholten Verstoß dess Herrn G.s und Bitte um Unterstützung und zum anderen eine Frage an die grüne Bundestagsfraktion, wie sich denn Spam mit den politischen Zielen der Grünen (Einsetzen für Datenschutz) vertragen würde – oh, und die Briefe natürlich alle vorab per Fax an die entsprechenden Stellen (plus an das Büro von Herrn G.s)
… ich weiter Spam von Herrn G. bekomme?
Nun, er hat mir schriftlich versichert, meine Daten gelöscht zu haben. Damit kann ich dann vor Gericht eine Klage auf Unterlassung einreichen, wenn ich Lust und Laune dazu hätte.
Warum der Aufwand
Nun, zum einen ist der Aufwand sehr gering – zwei Mails bei einen erheblichen Arbeitsaufwand (in Relation) beim Spammer. Zum anderen macht Spammer foltern richtig Spaß (jeder hat so seine Hobbys 😀 ), zum dritten ist ein Spammer in Bundestag eine bedenkliche Kreatur: Er hat die Möglichkeit, die Gesetze zu seinen Gunsten zu ändern (ich sage nur: Meldegesetz!) und es schadet nicht einen Bundestagsabgeordneten mal auf den Datenschutz richtig hinzuweisen – wer nicht hören will, muss fühlen.