… oder wie ich die erste Klage meines Lebens einreichen lasse.
Vorgeschichte
Ich hatte Anfang April ein Fahrrad fertigen lassen, was ich am 26.4.2014 abgeholt hatte und ich für diverse Touren genutzt habe (siehe diesen Blog). Da es nicht ganz billig war, hatte ich es mit drei Maßnahmen abgesichert:
- Das Schloss war ein Abus Granit-Schloss mit der höchsten Sicherheitsstufe
- Ich hatte ab 1.5.2014 eine Hausratsversicherung bei besagter Feuersozietät inklusive Fahrradversicherung abgeschlossen und
- Am 3.5.2014 hatte ich das Fahrrad bei der Polizei kodieren und registrieren lassen.
Leider haben alle drei Maßnahmen nichts gebracht – das Rad wurde aus dem verschlossen Fahrradkeller des Hauses gestohlen.
Die Tat
Am 18.5.2014 war ich mit dem Rad noch unterwegs, hatte es in den Keller gestellt und angeschlossen. Am 20.5.2014 wollte ich mit dem Rad zur Firma (genaue rgesagt: hin

via U-Bahn, zurück dann per Fahrrad) , doch das einzige was noch da war, war das angeschlossene Vorderrad (siehe Bild). Leider konnte ich das Rad auch nicht anders anschließen.
Meine Reaktion
Ich bin sofort zurück in die Wohnung, habe die Polizei angerufen und bekam da den Rat, doch eine Onlineanzeige zu stellen – was mir den Weg zur Dienststelle ersparte und ich auch tat. Da zu der Zeit (7:30) die Feuersozietät noch nicht telefonisch erreichbar war, bin ich früher von der Arbeit nach Hause gefahren und habe diese am späten Nachmittag davon unterrichet.
Die Reaktionen (chronologisch sortiert)
- Am 26.5.2014 sendete mir die Polizei ein Formular, was ich sofort ausfüllte und abschickte.
- Am 12.6.2014 schickte mir die Feuersozietät einen Brief mit einem Formular, das ich umgehend ausfüllte und zurückschickte (inklusive Kopie der Fahrradrechnung)
- Am 8.7.2014 – fast 1.5 Monate nach dem Diebstahl – kam ein weiterer Brief der Feuersozietät, in der die Sachbearbeiterin weitere Unterlagen anforderte, nämlich
- Eine Kopie der polizeilichen Anzeigenbestätigung
- Eine Bestätigung vom Fundamt, dass das Rad nicht wieder aufgetaucht ist und
- Den Originalkaufbeleg.
Das fand ich persönlich eher merkwürdig. Die Feuersozietät hatte schließlich die Vorgangsnummer der Polizei, die Polizei ihrerseits meine Versicherungsnummer, ebenfalls hatte ich den Kaufbeleg als Kopie schon längst sowohl der Polizei als auch der Versicherung gesendet und da das Rad codiert und graviert war, hätte ich bei einem Auffinden automatisch benachrichtigt werden würden. Aber was soll’s, also habe ich einen Antwortbrief mit den gewünschten Unterlagen am 15.7.2014 (ich kam vorher aus dem Urlaub zurück) geschickt. Seitdem: Keine weitere Reaktion seitens der Versicherung!
Am 1.9.2014 – nun über 3 Monate nach der Tat und fast 2 Monate seit dem letzten Brief der Feuersozietät – habe ich ein weiteren Brief mit Fristsetzung zum 15.9.2014 inklusive Drohung rechtlicher Schritte gesendet. Am 13.9. habe ich noch eine E-Mail an die Gesellschaft geschickt mit Bitte um Rückruf bis spätestens 15.9.2014 13:00, Reaktion: Keine. Daraufhin habe ich um 14:01 (13:01 nur deshalb nicht, weil die Kanzlei von 13-14h Mittagspause machte) einen Termin bei einer Fachanwältin für Versicherungsrecht geben lassen.
Rechtliche Schritte
Nach 15 Minuten war alles geklärt, und ich habe Frau Leissner beauftragt. Die ersten Schritte:
- Am 30.9.2014 schickte sie einen Anwaltsbrief zur Feuersozietät mit den Forderungen, inklusive ihrer Anwaltskosten – die Versicherung befand sich schließlich in Verzug. Reaktion der Versicherung: Keine!.
- Am 18.10.2014 gab es einen zweiten, letzten und kurzen Brief von ihr Richtung Feuersozietät mit kurzer Frist und Klagedrohung. Die Feuersozietät war konsequent, blieb ihrer Linie treu und reagierte natürlich nicht.
Daraufhin bereitete sie die Klage vor.
Die Klage
Die Klage gegen die Feuersozietät wurde nun am Amtsgericht Wedding eingereicht. Neben den Kosten für das Fahrrad klagen wir noch die Anwalts- und Verfahrenskosten ein. Und nun bin ich gespannt, ob die Feuersozietät das immer noch ignoriert 🙂
Fazit
Es sind mitrtlerweise über 6 Monate vergangen, die Feuersozietät hat seit dem 18.7.2014 sämtliche Aufforderungen und schriftlichen Kontaktaufnahmen ignoriert und es fallen für die Versicherung nun zusätzliche Kosten in Höhe von mehren hundert Euro an (Anwalts- und Verfahrenskosten, Verzugszinsen..). Das alles hätte problemlos durch eine halbwegs akzeptable Bearbeitung vermieden werden können, warum sich die Feuersozietät taub stellt entzieht sich meiner Kenntnis. Mein Ärger über eine solche Behandlung ist längst verraucht und eher einer gewissen morbiden Faszination gewichen – inklusive Neugierde, wie die Versicherung das alles rechtfertigen will.
Achja, einen Termin für die Kündigung der Versicherung (24 Monate Mindestlaufzeit) habe ich mir auch schon notiert – ich hatte eigentlich gehofft bei einer seriösen Versicherung untergekommen zu sein, aber da habe ich mich wohl getäuscht :-/.
Update (2.12.2014)
Nachdem ich gestern – 1.12.2014 – diesen Eintrag geschrieben hatte, habe ich die Feuersozietät online kontaktiert mit den Worten:
Guten Abend,
Sie wollten es offenbar nicht anders. Da sie seit dem 18.7. weder auf meine noch auf die Briefe meine Anwältin reagiert haben: (link zu diesem Beitrag)
Klage ist eingereicht.
Frohe Weihnachten noch.
Heute um 11:21 hat die Feuersozietät endlich reagiert – sie hat zugesagt den vollen Preis des Fahrrads zu ersetzen, mir den Betrag in den nächsten Tagen zu überweisen und sich mit meiner Anwältin, Frau Leissner, in Verbindung zu setzen zwecks Begleichung ihrer Kosten. Das ging nun wiederum schnell 🙂
Update 2 (9.2.2015)
Nun blieb nur noch eine Sache offen: Die Gerichts- und Anwaltskosten. Also hat meine Anwältin die Klage auf Erstattung der Kosten abgewandelt. Dafür wurde dann für den 13.2. (ja, Freitag der 13., ich bin ja nicht abergläubisch 🙂 ) ein Termin anberaumt. Da die Sache ja völlig klar war hat Frau Leissner nun eine schriftliche Verhandlung beantragt, damit wir uns das Erscheinen vor Gericht sparen können.
Nachdem der Richter der Feuersozietät geschrieben hat, dass, wenn sie sich dem Antrag anschließt die Gerichtskosten auf 1/3 reduziert werden und wenn ja, doch bitte schnell entscheiden soll damit wir uns den Termin am Freitag sparen können, kam dann heute eine E-Mail meiner Anwältin dass die Versicherung genau dies getan hat. Damit ist das nun endgültig abgeschlossen und alles ist erledigt 🙂
Bleibt nur noch die Frage, wozu der ganze Aufwand – und die ganzen Extrakosten für die Feuersozietät, das hätten sie auch schneller und günstiger haben können. Nun denn.
Wäre es in einem solchen Fall beim Anschließen des Rades nicht sinnvoller, das stabile Schloß so anzubringen, dass das Rad nicht betriebsfähig ist (also bspw. das Vorder- oder Hinterrad per Schloss mit dem Rahmen verbinden) und ggf. ein zweites, günstiges Schloss zum Anschließen des Vorderrades zu verwenden? Das Vorderdad ist ja (leider) schnell abgebaut. Da dürfte die Abschreckung durch ein massives Schloss, das dann später noch entfernt werden muss (wenn auch ggf. in aller Ruhe), deutlich stärker sein als das Hindernis durch das bloße Anschließen des Vorderrads. Oder?
Wäre es, ja – wenn die Örtlichkeit es erlauben würde. Der Fahrradkeller erlaubt es eigentlich nur das Vorderrad (oder ggfls. das Hinterrad) anzuschließen. Mit Deinem Vorschlag wäre es fast genau so einfach ein Rad zu klauen: Das billige Schloß am Vorderrad aufbrechenund, das Fahrrad wegtragen und irgendwo anders in aller Ruhe das „Hauptschloß“ aufflexen.
Außerhalb des Fahrradkellers habe ich das Rad natürlich immer sinnvoll angeschlossen: Bügelschloß durch Hinterrad und Rahmen.
Danke für das offenlegen dieser Erfahrung.
Ich bin auch kurz davor als Geschädigte den Anwalt zu schicken.
Es ist unfassbar was man sich so bieten lassen muss von dieser Versicherung!